Empfängerüberprüfung
Mehr Sicherheit für Ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr durch den Abgleich von IBAN und Namen auf Überweisungen.
Die Änderung gilt spätestens ab 9. Oktober 2025 für „Standard“- und Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU. Im geschäftlichen Bereich ist die Empfängerprüfung bei Sammelüberweisungen freiwillig; bei Einzelüberweisungen ist sie jedoch verpflichtend.