Satzungsänderung
Wichtiger Hinweis – Unsere Satzung wurde geändert!
Neue rechtliche Rahmenbedingungen hinsichtlich der künftigen Anerkennung unserer Geschäftsguthaben als Kernkapital machten eine Satzungsänderung notwendig. Im Rahmen der Vertreterversammlung am 17. Mai 2011 haben daher die Vertreter einstimmig die Änderung des § 10 der Satzung beschlossen. Zukünftig müssen bei Auszahlung von gekündigten Geschäftsguthaben der Vorstand und der Aufsichtsrat zustimmen. Der § 10 „Auseinandersetzung“ Abs. 2 Satz 1 lautet in der geänderten Fassung nunmehr: „Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich“.
Die Satzungsänderung wurde am 21.07.2011 in das Genossenschaftsregister eingetragen.
Anliegend besteht für Sie die Möglichkeit, sich die Satzung im aktuellen Wortlaut auszudrucken.
Die Satzungsänderung wurde am 21.07.2011 in das Genossenschaftsregister eingetragen.
Anliegend besteht für Sie die Möglichkeit, sich die Satzung im aktuellen Wortlaut auszudrucken.

